Lebensqualität in den eigenen vier Wänden

Unterstützung - Begleitung - Organisation

Unsere Leistungen / VORTEILE 

 



Wir haben es uns zum Ziel gesetzt als Bindeglied zwischen zu Pflegenden, Angehörigen und der Betreuungsperson zu agieren um so Konflikte, Schwierigkeiten und Fragen neutral, fachlich und gemeinsam zu lösen. Es ist uns auch wichtig - unsere Kunden aber auch unser Personal persönlich zu kennen um so eine besser Einschätzung und Unterstützung gewährleisten zu können.


Unsere Leistungen/Vorteile

  • Erstgespräch und Bedarfserhebung des zu Betreuenden und seines Umfeldes vor Ort 
  • Die Suche von geeigneten 24-Stunden Betreuerinnen - abgestimmt auf den Bedarf des Betroffenen
  • Abwicklung der Behördenwege und Abwicklung der Förderung
  • Ein-/Schulung der Betreuer vor Ort, individuell auf die Bedürfnisse abgestimmt (bei pflegerischen Fragen)
  • Monatliche  Qualitätskontrollen beim zu Betreuenden /Kontrolle der Pflege
  • Kontinuierliche  Begleitung der Angehörigen
  • Bindeglied zwischen 24h Pflege und dem zu Betreuenden /Angehörigen
  • Bei Änderung der Pflegesituation Unterstützung und fachliche Beratung der Personenbetreuerin


ALLGEMEINES


Arbeitsverhältnis der BetreuerInnen

 

Alle Betreuungskräfte sind im Besitz des freien Gewerbes der Personenbetreuung nach § 159 der Gewerbeordnung. Sie sind bei der SVA pflichtversichert und alle administrativen notwendigen Schritte werden von uns erledigt.

 

 

Verfügbarkeit

Nach einem durchgeführten Erstgespräch vor Ort wird optimalerweise eine Woche Vorlaufzeit benötigt.

 

 

Start

Bei der erstmaligen Anreise der Betreuerin sind wir in den ersten Tagen vor Ort und unterstützen bei auftretenden Fragen.

 

Turnuswechsel

Der Wechsel erfolgt im Allgemeinen im 14-Tage (Ungarn) oder 28-Tage (Rumänien) oder 2-3 Monats (Lettland)  Turnus 

 

 

Allgemeines

Jeder Personenbetreuerin stehen 2 h Freizeit am Tag zu sowie gratis KOST und LOGIS.

Die Personenbetreuer erhalten den Lohn von den Familien direkt ausbezahlt.

Des Weiteren ist die Personenbetreuerin zur Dokumentation verpflichtet.